Seit dem
1. Januar 2004 zählt nun auch das Handwerk des Klavierbauers
zu den so genannten aufgrund „fehlender Gefahrengeneigtheit"
von der Meisterpflicht befreiten Gewerken, die in der Anlage
B im Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt
sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Meisterbrief
an Bedeutung in fachlicher Hinsicht verliert: Die Handwerskammern
bieten weiterhin die Meisterprüfungen an und die Anforderungen
an die Meisterprüflinge bleiben hoch!
Gerade weil
also das Ablegen der Meisterprüfung für selbstständige
Klavierbauer nun, mit Ausnahme der Ausbildungsbetriebe, freiwillig
ist, zeigt jeder, der dennoch die Meisterprüfung ablegt,
dass er sich aus freien Stücken zu einer
seit Generationen bewährten Qualitätskontrolle
der Ausübung seines Handwerks bekennt.
*
Aus
diesem Grunde habe ich mich dazu entschlossen, trotz Wegfall
des gesetzlichen Zwangs die Herausforderung der Meisterprüfung
anzunehmen, um Ihnen, liebe Kunden und Interessenten, die Sicherheit
geben zu können, dass meine Arbeiten eben jenen Anforderungen
gerecht werden, die den einheimischen Klavierbau zu dem gemacht
haben, was er heute ist: ein weltweit anerkanntes Kunsthandwerk!