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Der Meisterbrief

Seit dem 1. Januar 2004 zählt nun auch das Handwerk des Klavierbauers zu den so genannten aufgrund „fehlender Gefahrengeneigtheit" von der Meisterpflicht befreiten Gewerken, die in der Anlage B im Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Meisterbrief an Bedeutung in fachlicher Hinsicht verliert: Die Handwerskammern bieten weiterhin die Meisterprüfungen an und die Anforderungen an die Meisterprüflinge bleiben hoch!

Gerade weil also das Ablegen der Meisterprüfung für selbstständige Klavierbauer nun, mit Ausnahme der Ausbildungsbetriebe, freiwillig ist, zeigt jeder, der dennoch die Meisterprüfung ablegt, dass er sich aus freien Stücken zu einer seit Generationen bewährten Qualitätskontrolle der Ausübung seines Handwerks bekennt.

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Aus diesem Grunde habe ich mich dazu entschlossen, trotz Wegfall des gesetzlichen Zwangs die Herausforderung der Meisterprüfung anzunehmen, um Ihnen, liebe Kunden und Interessenten, die Sicherheit geben zu können, dass meine Arbeiten eben jenen Anforderungen gerecht werden, die den einheimischen Klavierbau zu dem gemacht haben, was er heute ist: ein weltweit anerkanntes Kunsthandwerk!